FAQ
Teilnehmerregistrierung
F: Bin ich nach erfolgter Beitragseinreichung automatisch für die Tagung als Teilnehmer/in registriert?
A: Nein, Sie sind nicht automatisch für die Tagung als Teilnehmer registiert.
F: Woran erkenne ich, dass meine Registrierung ordnungsgemäß übertragen wurde?
A: Nach Überprüfung durch die DPG-Geschäftsstelle erhalten Sie kurzfristig eine Bestätigungs-E-Mail mit wichtigen Details zu den Zahlungsmodalitäten.
F: Woran erkenne ich, dass meine Zahlung ordnungsgemäß eingegangen ist?
A: Der Eingang Ihrer Zahlung wird per E-Mail durch die DPG kurz vor der Tagung bestätigt.
F: Wer kann an der Deutschen Physikerinnentagung teilnehmen?
A: Alle Physikerinnen und Physiker, die sich mit den Zielen der Deutschen Physikerinnentagung identifizieren können.
Beitragseinreichung
F: Wie und bis wann müssen die wissenschaftlichen Beiträge eingereicht werden?
A: Wissenschaftliche Beiträge können bis zum 13. September 2010 eingereicht werden.
F: Ist man mit der Beitragseinreichung automatisch für die Tagung als Teilnehmer/in angemeldet?
A: Nein, im Zuge der Beitragseinreichung wird man nicht automatisch als Teilnehmer für die Tagung registriert.
F: Wie kann man sicherstellen, dass ein Beitrag ordnungsgemäß übertragen wurde?
A: Es ist wichtig, die Schritte zur Beitragseinreichung vollständig zu durchlaufen. Das System erzeugt am Ende eine Bestätigung auf dem Bildschirm und versendet zusätzlich eine E-Mail. In dieser Bestätigung ist auch eine Seriennummer enthalten, die bei eventuellen Nachfragen bitte immer angegeben werden muss, um den Beitrag schnell und eindeutig in der Datenbank zu lokalisieren. Das alleinige Erstellen einer Testformatierung eines Beitrags bedeutet noch keine Einreichung im System.
F: Welche Beitragstypen gibt es?
A: Kurzvorträge und Poster.
F: Wie kann man einen bereits eingereichten Beitrag ändern?
A: Vor Ablauf der Einreichungs-Deadline lässt sich der Beitrag mit dem bei der Einreichung erzeugten Schlüssel für Änderungen modifizieren, allerdings ist eine Wartezeit von 8 Stunden nach Einreichung des Beitrags abzuwarten. Nach Ablauf der Einreichungs-Deadline und der Sperrung des Zugriffs durch die inhaltlichen Organisatoren können nur die Organisatoren in absoluten Ausnahmefällen noch Änderungen an den Beiträgen ausführen. Aufgrund des sehr straffen Zeitplans bei der Planung des Programms müssen Änderungswünsche in aller Regel abgelehnt werden.
F: Was ist, wenn man nach erfolgter Beitragseinreichung aus unvorhersehbaren Gründen nicht an der Tagung teilnehmen kann?
A: Vor Ablauf der Einreichungs-Deadline können Beiträge durch die techische Betreuung entfernt werden. Nach Ablauf der Einreichungs-Deadline und der Sperrung des Zugriffs durch die inhaltlichen Organisatoren sollten die Organisatoren schnellstmöglich über Absagen informiert werden. Je nachdem, wann die Nachricht die Organisatoren erreicht, kann gegebenenfalls noch das gedruckte Programm oder eine später aktualisierte Version des Programms angepasst werden. Kurz vor der Tagung kann auf die Weise meist zumindest noch der Sitzungsleiter der entsprechenden Sitzung informiert werden.