Jungen Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmern mit Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt in Deutschland, die über ihre Hochschulen bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen keine Reisemittel oder nur Teilunterstützungen erhalten können, wird durch individuelle Zuschüsse die Tagungsteilnahme ermöglicht.
. Abweichend davon können Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer EPS- oder IUPAP-Tagung bis zu drei Jahren nach ihrer Promotion Anträge einreichen und unterstützt werden.
Hinweise zur Beantragung von Zuschüssen für die Teilnahme an der Deutschen Physikerinnentagung: Reichen Sie bitte zunächst Ihren wissenschaftlichen Beitrag ein. Diese Beitragsanmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege unter
https://www.dpg-tagung.de/dpt10/submission.html. Nach Empfang der Eintragungsbestätigung mit der lfd. Nummer des Tagungsbeitrags können Sie dann über das jeweilige Online-Formular (siehe unten) einen Antrag auf einen Zuschuss im Rahmen des Kommunikationsprogramms stellen. Dazu müssen Sie bei der Antragstellung DPG-Mitglied sein und die Mitgliedsnummer zur Hand haben.
Antragschluss ist der 28. September 2010 für die Deutsche Physikerinnentagung. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Nach erfolgreicher Eingabe der Antragsdaten erhalten Sie nach einer formalen Überprüfung eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Spätestens 4 Wochen vor der Tagung, also noch rechtzeitig vor Beginn der Tagung, informiert Sie die DPG-Geschäftsstelle per E-Mail über Annahme oder Ablehnung des Antrags. Für die Bearbeitung der Anträge ist in der DPG-Geschäftsstelle Frau Conny Theodor zuständig (
).
Zu Beginn der Tagung erhalten Sie im Tagungsbüro Ihren Tagungsausweis. Vor Ihrer Abreise lassen Sie sich bitte im Tagungsbüro die Dauer der Teilnahme quittieren. Sie können diese Teilnahmebestätigung dann
direkt im Tagungsbüro abgeben. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, nach der
Deutschen Physikerinnentagung 2010 bis spätestens 22. November 2010 bei der DPG-Geschäftsstelle, Hauptstr. 5, 53604 Bad Honnef einzureichen. Bitte teilen Sie uns bei dieser Gelegenheit ggf. auch eine in der Zwischenzeit geänderte Bankverbindung mit. Verspätet eintreffende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Für die Tagung sind anrechnungsfähig: 20 Euro pro Übernachtung, 24 Euro Tagegeld, 0,18 Euro pro doppeltem Entfernungskilometer (hin und zurück) zwischen Tagungsort und Hochschulort, Tagungsgebühr. Erstattet werden ausschließlich Fahrtkosten innerhalb Deutschlands. Aus den zur Verfügung stehenden Fördermitteln und den insgesamt von den Tagungsteilnehmern beantragten Zuschüssen wird eine Förderquote ermittelt, die auf maximal 50% der genannten Kosten begrenzt ist. Der jeweilige Zuschuss wird nach der Ausschüttung der Fördermittel auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten eine Übersicht über die zugrunde gelegten Pauschalen per E-Mail zugesandt und verpflichten sich bereits bei der Antragstellung, im Falle einer zusätzlichen Kostenerstattung aus einer anderen Quelle die erstattende Institution über die Höhe der Kostenerstattung im Rahmen des Wilhelm und Else Heraeus-Förderprogramms der DPG zu informieren.