Häufig gestellte Fragen
1. Teilnehmerregistrierung
- 1.1 Bin ich nach erfolgter Beitragseinreichung automatisch für die Tagung als Teilnehmer/in registriert?
- Nein, Sie sind nicht automatisch für die Tagung als Teilnehmer registiert.
- 1.2 Woran erkenne ich, dass meine Registrierung ordnungsgemäß übertragen wurde?
- Nach Überprüfung durch die DPG-Geschäftsstelle erhalten Sie kurzfristig eine Bestätigungs-E-Mail mit wichtigen Details zu den Zahlungsmodalitäten.
- 1.3 Woran erkenne ich, dass meine Zahlung ordnungsgemäß eingegangen ist?
- Der Eingang Ihrer Zahlung wird per E-Mail durch die DPG kurz vor der Tagung bestätigt.
- 1.4 Wer kann an der Deutschen Physikerinnentagung teilnehmen?
- Alle Physikerinnen und Physiker, die sich mit den Zielen der Deutschen Physikerinnentagung identifizieren können.
2. Beitragseinreichung
- 2.1 Wie und bis wann müssen die wissenschaftlichen Beiträge für die Deutsche Physikerinnentagung 2009 in Frankfurt am Main eingereicht werden?
- Wissenschaftliche Beiträge können bis zum 14. September 2009 eingereicht werden.
- 2.2 Ist man mit der Beitragseinreichung automatisch für die Tagung als Teilnehmer/in angemeldet?
- Nein, im Zuge der Beitragseinreichung wird man nicht automatisch als Teilnehmer für die Tagung registriert.
- 2.3 Wie kann man sicherstellen, dass ein Beitrag ordnungsgemäß übertragen wurde?
- Es ist wichtig, die Schritte zur Beitragseinreichung vollständig zu durchlaufen. Das System erzeugt am Ende eine Bestätigung auf dem Bildschirm und versendet zusätzlich eine E-Mail. In dieser Bestätigung ist auch eine Seriennummer enthalten, die bei eventuellen Nachfragen bitte immer angegeben werden muss, um den Beitrag schnell und eindeutig in der Datenbank zu lokalisieren. Das alleinige Erstellen einer Testformatierung eines Beitrags bedeutet noch keine Einreichung im System.
- 2.4 Welche Beitragstypen gibt es?
- Kurzvorträge und Poster.
- 2.5 Wie kann man einen bereits eingereichten Beitrag ändern?
- Vor Ablauf der Einreichungs-Deadline lässt sich der Beitrag mit dem bei der Einreichung erzeugten Schlüssel für Änderungen modifizieren, allerdings ist eine Wartezeit von 8 Stunden nach Einreichung des Beitrags abzuwarten. Nach Ablauf der Einreichungs-Deadline und der Sperrung des Zugriffs durch die inhaltlichen Organisatoren können nur die Organisatoren in absoluten Ausnahmefällen noch Änderungen an den Beiträgen ausführen. Aufgrund des sehr straffen Zeitplans bei der Planung des Programms müssen Änderungswünsche in aller Regel abgelehnt werden.
- 2.6 Was ist, wenn man nach erfolgter Beitragseinreichung aus unvorhersehbaren Gründen nicht an der Tagung teilnehmen kann?
- Vor Ablauf der Einreichungs-Deadline können Beiträge durch die techische Betreuung entfernt werden. Nach Ablauf der Einreichungs-Deadline und der Sperrung des Zugriffs durch die inhaltlichen Organisatoren sollten die Organisatoren schnellstmöglich über Absagen informiert werden. Je nachdem, wann die Nachricht die Organisatoren erreicht, kann gegebenenfalls noch das gedruckte Programm oder eine später aktualisierte Version des Programms angepasst werden. Kurz vor der Tagung kann auf die Weise meist zumindest noch der Sitzungsleiter der entsprechenden Sitzung informiert werden.
- 2.7
In welcher Sprache sollten die Abstracts, Vortragsfolien oder Poster verfasst werden?
- Die Tagungssprache der DPT wird zu großen Teilen deutsch sein, wir werden jedoch auch einige englischsprachige Rednerinnen und Gäste haben. Daher schlagen wir vor, die Folien bzw. das Poster der Beiträge wenn möglich auf Englisch zu halten, während die Vortragssprache dann von Ihnen für Sie passend gewählt werden kann. Das Abstract sollte der später gewünschten Vortragssprache entsprechen.
3. WE-Heraeus Förderprogramm
- 3.1 Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung durch die WE-Heraeus-Stiftung erfüllt sein?
- Antragsberechtigt im Rahmen des Kommunikationsprogramms sind Autoren/Autorinnen bzw. Koautoren/Koautorinnen eines eingereichten und von der Leitung des zuständigen DPG-Fachgremiums befürworteten Tagungsbeitrags in Form eines Vortrags oder eines Posters. Pro Beitrag kann nur eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer gefördert werden. Unterstützt werden ausschließlich DPG-Mitglieder der Beitragsgruppen E, A und 3 (bei Beitragsgruppe 3: nur Diplomanden, Masterstudierende und Doktoranden). Ausführliche Infos finden Sie hier.
- 3.2 Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
- Bei Antragstellung müssen Sie DPG-Mitglied sein und die Mitgliedsnummer zu Hand haben. Des Weiteren benötigen Sie auch die Seriennummer des eingereichten Tagungsbeitrags (Vortrag oder Poster).
- 3.3 Woher weiß ich, ob mein elektronischer Antrag eingegangen ist?
- Sie erhalten nach einer formalen Überprüfung eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
4. Vor Ort
- 4.1 Welche Unterlagen benötige ich für die Registrierung vor Ort?
- Wenn Sie DPG-Mitglied sind, benötigen wir Ihren Mitgliedsausweis.
Sind Sie Nichtmitglied bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
- 4.2 Wie kann die Tagungsgebühr vor Ort gezahlt werden?
- Aus Sicherheitsgründen möchten wir langfristig von der Möglichkeit der Barzahlung vor Ort Abstand nehmen. Bitte nutzen Sie die bargeldlose Bezahlung durch Überweisung oder Zahlung im Tagungsbüro mit EC-Karte (Maestro). Eine Zahlung mit Kreditkarte (VISA, Master, etc.) ist nicht möglich.
- 4.3 Express-Check-In
- Tagungsteilnehmer, die sich rechtzeitig angemeldet und den Tagungsbeitrag überwiesen haben, erhalten 2 Wochen vor der Tagung ihre Teilnahmebestätigung. Diese Bestätigung enthält einen Strichcode. Bringen Sie diese Bestätigung unbedingt zur Tagung mit und halten Sie sie beim Anmelden bereit. Anhand des Strichcodes können Sie Ihren Tagungsausweis im Tagungsbüro selbst ausdrucken.
Dieses neue Verfahren beschleunigt die Abwicklung im Tagungsbüro. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie den Tagungsbeitrag rechtzeitig auf das angegebene Konto überwiesen haben.
- 4.4 An wen richte ich Fragen zu technischen Problemen vor Ort?
- Wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen im Tagungsbüro.
- 4.5 Welche Unterlagen erhalte ich im Tagungsbüro?
-
- Programmheft
- Teilnehmerausweis mit Quittung
- Namensschild
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